Feuerbrandbekämpfung Steiermark
Zur Feuerbrandbekämpfung im Erwerbsobstbau in der Blüte 2020 ist das streptomycinhältige Pflanzenschutzmittel „Strepto" gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Notfallzulassung) befristet bis 13.07.2020 zugelassen. Die notwendige betriebsbezogene amtliche Bestätigung über die erforderliche Menge für den Bezug dieser Pflanzenschutzmittel ist den Erwerbsobstbaubetrieben, die diese Bestätigung beantragt haben, von der Abteilung10 Land- und Forstwirtschaft im März 2020 übermittelt worden.
Weitere Informationen erhalten diese Betriebe unter dem nachstehenden „Zugang für registrierte Benutzer". Über diesen Zugang sind auch die erforderlichen Meldungen durchzuführen.